Schulsportgütesiegel
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sieht zur Auszeichnung von Schulen, die besonders bewegungsfreundliche Akzente im Schulbetrieb setzen, die Verleihung eines Schulsportgütesiegels in Gold, Silber und Bronze vor.
Die Möglichkeit ein Schulsportgütesiegel zu erwerben, ist für folgende Schultypen vorgesehen:
- Volksschule,
- Allgemeine Sonderschule,
- Mittelschule,
- Polytechnische Schule,
- Berufsschule,
- Allgemein bildende höhere Schule,
- Berufsbildende mittlere und höhere Schule,
- Höhere Land- und Forstwirtschaftliche Schulen sowie die Forstfachschule des Bundes
Die Gültigkeit der verliehenen Schulsportgütesiegelurkunde wird auf 4 Jahre (2025 bis 2028) vorgesehen und basiert auf den Grunddaten des Schuljahres 2023/24. Etwaige Fragen zur Verleihung des Gütesiegels beantwortet Ihnen die jeweilige Bildungsdirektion (Fachinspektorat für Bewegung und Sport bzw. für Bewegung und Sport zuständige Person).
Über den Link https://www.schulsportguetesiegel.at/guetesiegel gelangen jene Personen der Schule (z.B. Kustodin/Kustode), die die Dateneingabe vornehmen, zur entsprechenden Eingabemaske.
Das Ansuchen um Verleihung des Schulsportgütesiegels ist von der Schule von 1. Juni bis 18. Oktober 2024 ausschließlich online (siehe Link oben) einzureichen.
Der Menüpunkt "Antrag" sowie der oben angeführte Link sind erst ab 1. Juni aufrufbar.
Um schon vorab Einblick in die Fragen und den Punkteschlüssel zu bekommen bzw. die Daten vor der Onlineeingabe zu erheben, stehen im Menüpunkt "Downloads" die Erhebungsbögen bereit.
Dateneingabe
Bei den Eingabemasken zum Schulsportgütesiegel sind Erklärungen vorgesehen. Nach vollständiger Eingabe der Daten durch die Kustodin/den Kustoden erhält die Direktion ein E-Mail, das von dieser zu bestätigen ist. Nach Bestätigung des E-Mails durch die Direktion wird der Antrag auf elektronischem Wege automatisch an die Bildungsdirektion (FI für BESP bzw. für Bewegung und Sport zuständige Person) zur Freigabe weitergeleitet. Nachdem die Bildungsdirektion die eingegebenen Daten überprüft hat, erfolgt die Freigabe des Erhebungsbogens und der antragstellenden Schule kann das Schulsportgütesiegel verliehen werden. Ein entsprechendes Informationsmail über die Freigabe des eingebrachten Antrags wird automatisch an die Schule versendet.
Das Siegel und die Urkunde werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung in digitaler Form ausgefertigt.
Aus organisatorischen Gründen können verspätet eingebrachte Anträge (nach dem 18.10.2024) nicht berücksichtigt werden.